Effizienz, Qualität und Liefertreue bestimmen den Erfolg in der Fertigung. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird eine weitere Dimension entscheidend: Nachhaltigkeit. Mittelständische Fertigungsunternehmen sind gefordert, standardisierte Nachhaltigkeitsberichte nach ESRS-Vorgaben zu liefern. Nachhaltigkeit ist damit keine Option mehr, sondern Pflicht – konkret, nachvollziehbar und auditierbar.


Gerade mittelständische Unternehmen stehen vor einer doppelten Aufgabe: Einerseits müssen sie belastbare Nachhaltigkeitskennzahlen bereitstellen, andererseits beweisen, dass ihre Prozesse ressourcenschonend, energieeffizient und regelkonform laufen. Klar ist: ESG ist nicht nur Berichtspflicht, sondern Antrieb für digitale Transformation, integrierte Prozesse und fundierte Entscheidungen. 

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CSRD, ESG und EUDR – die Zusammenhänge

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, detailliert über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu berichten. Diese ESG-Kriterien sind integraler Bestandteil der neuen ESRS-Standards und müssen anhand konkreter Daten aus der Fertigung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Zusätzlich zur CSRD gibt es spezifische Umweltvorgaben wie die EU-Verordnung zur Entwaldungsfreiheit (EUDR), die eine nachhaltige Lieferkette sicherstellen sollen. Die EUDR stellt dabei einen konkreten Aspekt des "E" in ESG dar und ergänzt die Anforderungen der CSRD um besondere Umweltauflagen. 

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